Arzneikosten in der Steuererklärung


Gesundheitsausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Steuerzahler können Ausgaben für Arzneimittel in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 geltend machen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Belastungsgrenze variiert

Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten, wenn zumutbare Belastungsgrenzen überschritten werden. Diese Grenze berechnet sich anhand des Jahreseinkommens, Familienstands und der Kinderzahl des Steuerzahlers. Anrechnen lassen sich Ausgaben, die die Krankenkasse nicht erstattet – also zum Beispiel Kosten für Arzneimittel aus der Apotheke, für ärztliche Behandlungen wie IGeL-Leistungen oder Zahnersatz sowie für medizinische Hilfsmittel wie Sehhilfen.

Nachweise nötig

Um sich „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennen zu lassen, müssen Steuerzahler laut § 33 des Einkommensteuergesetzes die medizinische Notwendigkeit für das Verwenden des Arzneimittels nachweisen. Bei komplett selbst bezahlten Arzneimitteln ("Selbstmedikation") kann dieser Nachweis durch ein Privatrezept oder durch ein Grünes Rezept erfolgen. Letzteres stellt der Arzt oft als Empfehlung aus, bevor die Apotheke es als Quittung bedruckt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, kann der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro Medikament geltend machen. Bei allen geltend zu machenden Ausgaben für Arzneimittel, Behandlungen oder Hilfsmittel ist ein Zahlungsbeleg erforderlich.

Von Kundenkarte profitieren

Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden: Wer im Vorjahr nicht direkt seine Quittungen und Belege aufbewahrt und gesammelt hat, besitzt vielleicht in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte. Dann kann er dort nachträglich um eine finanzamttaugliche Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2013 bitten, die er als Patient selbst zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren. Patienten können sich in ihrer Stammapotheke vor Ort erkundigen und eine Kundenkarte anlegen.

News

Jedes Nikotinprodukt ist ungesund
Jedes Nikotinprodukt ist ungesund

Von Zigarette bis Beutel

Nikotin gibt es in verschiedensten Formen: Von der klassischen Zigarette über E-Zigaretten bis zum Nikotinbeutel. Doch keine Form ist harmlos.    mehr

Soziale Medien für Kinder verbieten!
Soziale Medien für Kinder verbieten!

Weil sie krank und dumm machen

Soziale Medien machen Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme, warnt ein Kinder- und Jugendarzt. Er fordert deshalb ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre – doch Verbote allein reichen seiner Ansicht nach nicht aus.   mehr

Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK
Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK

Durchblutung verbessern

Bei der „Schaufensterkrankheit“ kann Bewegung die Gehfähigkeit deutlich verbessern. Auch wenn die Beine beim Laufen schmerzen, ist gezieltes Training wichtig. Doch es kommt darauf an, richtig zu trainieren – und Warnzeichen ernst zu nehmen.   mehr

Tabuthema Harninkontinenz
Tabuthema Harninkontinenz

Peinliche Momente müssen nicht sein

Viele Frauen im mittleren und höheren Alter leiden unter unkontrolliertem Urinverlust, doch kaum eine spricht mit ihrer Ärztin über das Thema. Möglichkeiten zu Vorbeugung und Behandlung der Inkontinenz zeigt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) auf.   mehr

Hilft Johanniskraut bei Depressionen?
Deprimierter Mann blickt auf eine Pillendose. Wenn Antidepressiva keine Option sind, können Depressive eine Therapie mit Johanniskraut versuchen.

Antidepressivum aus der Natur

Pflanzliche Wirkstoffe sind nicht zu unterschätzen – in einigen Fällen können sie durchaus mit ihren chemischen Verwandten mithalten. So zeigen zum Beispiel Studien mit Johanniskraut, dass der Pflanzenextrakt in einigen Fällen ähnlich gut wie synthetische Antidepressiva hilft.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Heide-Apotheke
Inhaberin Andrea Rehor
Telefon 0351/8 80 50 94
E-Mail heide-apotheke-dresden@t-online.de